Entscheidende Phase des EU-Dienstleistungspakets beginnt
Wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) berichtet, waren sowohl der Richtlinienentwurf zur Reform des Notifizierungsverfahrens, als auch der Richtlinienentwurf zur Einführung einer Verhältnismäßigkeitsprüfung am 11.10.2017 Bestandteil einer zweiten Aussprache im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europaparlaments (IMCO). Die Abstimmungen zu beiden Legislativdossiers werden bis Ende des Jahres erwartet.
Erhebliche Meinungsunterschiede unter den Abgeordneten
Die Aussprache zur Reform des Notifizierungsverfahrens habe im zum Gegensatz zum Entwurf einer Verhältnismäßigkeitsprüfung erhebliche Meinungsunterschiede offenbart. Dabei gehe es um die zentralen Artikel 6 (Vorwarnung) und 7 (Beschluss) des Kommissionsentwurfs. Während der Berichterstatter MdEP Sergio Gutiérrez Prieto (S&D) erneut für ein abgeschwächtes Notifizierungsverfahren geworben habe, in dem der EU-Kommission kein unmittelbares Widerspruchsrecht beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Berufsregulierungen zugestanden werden soll (vgl. DStV Stellungnahme E 07/17), hätten andere politische Gruppierungen (EVP, EKR und ALDE) generell mehr Entscheidungsbefugnisse der EU-Kommission favorisiert.
Neu eingereichter Kompromissvorschlag
Daher sei ein neuer Kompromissvorschlag eingereicht worden, der der EU-Kommission ein Widerspruchsrecht beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Berufsregulierungen zugesteht. Nach Ansicht des DStV ist dies ein Rückschritt für die Bemühungen der freien und selbstverwalteten Berufe. Außerdem seien dies Verstöße gegen das Demokratie- und das Subsidiaritätsprinzip der EU.
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