DStV appelliert an Gesetzgeber
Harald Elster, Präsident des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV): "Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt! Die Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist oberste Maxime unseres Steuerrechts. Der Kampf gegen die Steuerkriminalität muss deshalb konsequent vorangetrieben werden." Der DStV sieht die aktuellen Tendenzen in seinem jüngst an den Gesetzgeber übermittelten Positionspapier für den Erhalt der Selbstanzeige dennoch kritisch.
Elster weiter: "Statt weiterer Verschärfungen bedarf es endlich der Entkriminalisierung redlicher Steuerpflichtiger durch eine gesetzliche Ausnahme für die Anmeldesteuern. Die letzte Änderung der Selbstanzeige in 2011 hat zu einer hohen Rechtsunsicherheit in der Praxis geführt. Diese darf nicht noch verstärkt werden."
Ein ganz entscheidendes Argument für die Selbstanzeige ist ihre ausgleichende Wirkung innerhalb des Spannungsfelds zwischen Besteuerungs- und Steuerstrafverfahren. Die Steuerpflichtigen treffen bei ihrer Besteuerung weitreichende Auskunfts- und Mitwirkungspflichten. Eine fehlerhafte Steuererklärung muss selbst dann berichtigt werden, wenn damit eine eigene Straftat offen gelegt wird. Dies widerspricht dem maßgeblichen, verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz im Strafrecht: Niemand muss sich selbst einer Straftat bezichtigen. Die Verletzung dieses Grundsatzes ist nach der Rechtsprechung nur deshalb gerechtfertigt, weil der Steuerpflichtige durch die Selbstanzeige Sanktionsfreiheit erlangt.
Statt innerstaatliche Regeln zu verschärfen, sollte der Druck auf Steuerstraftäter durch einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch weiter forciert werden. Nur so wird der Staat Herr der Flucht in Steueroasen.
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