Anhörung zur Besteuerung von Kryptowerten
Institut für Digitalisierung im Steuerrecht
Das Institut für Digitalisierung im Steuerrecht hat in der öffentlichen Anhörung zum "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2026 (DAC 8)" sich abzeichnende regulative Anforderungen thematisiert.
Dessen Vertreter Matthias Steger, geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, schreibt in seiner schriftlichen Stellungnahme: "Der Regulierungsentwurf trifft kleine Unternehmen besonders hart, weil keine Ausnahmen, Bagatellgrenzen oder Sandbox-Ansätze vorgesehen sind." So seien für Großbanken und Start ups einheitliche Meldepflichten vorgesehen, "ohne Rücksicht auf deren Ressourcen und Risikoprofil".
Deutsche Steuergewerkschaft
Florian Köbler von der Deutschen Steuergewerkschaft (DSTG) bezifferte den Steuerausfall bei Krypto-Werten in Deutschland auf einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr. "Das vorliegende Gesetz markiert zweifellos einen Paradigmenwechsel in der steuerlichen Erfassung von Kryptowerten und anderen digitalen Finanzprodukten", schreibt die DSTG, geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, in ihrer schriftlichen Stellungnahme.
Die internationale Koordination durch das Rahmenwerk der Industrieländerorganisation OECD zu Berichtspflichten bei Krypto-Werten (Crypto-Asset Reporting Framework, CARF) sei "ein wichtiger und längst überfälliger Schritt zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung". Allerdings werde "ohne ausreichende Ressourcen für die Finanzverwaltung selbst das ambitionierteste Transparenzgesetz seine beabsichtigte Wirkung verfehlen", warnt die DSTG.
Nötig seien "mindestens 500 zusätzliche Stellen in spezialisierten Einheiten". Ein mittlerer zweistelliger Millionenbetrag sei für die IT-Modernisierung erforderlich. Mindestens 2.000 Mitarbeiter müssten zu Kryptowerte-Spezialisten ausgebildet werden.
Stellungnahmen weiterer Experten
Als "absolut erforderlich" bezeichnete Jörg Bibow das Gesetz. Er ist Ökonomie-Professor am Skidmore College in New York und wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Sachverständiger vorgeschlagen. Allerdings lasse sich das Problem des mangelhaften Steuervollzugs bei Kryptowerten nur durch internationale Kooperation lösen, mahnte er an.
In der Anhörung wurde zuvor gelobt, dass 67 OECD-Länder an dem OECD-Rahmenwerk zur Besteuerung der Kryptowerte teilnehmen. "Über 100 Länder nehmen nicht teil", stellte Bibow dazu fest. Folglich werde es weiterhin Möglichkeiten geben, außerhalb der OECD-Länder entsprechende Geschäfte zu machen.
Co-Pierre Georg, Finanz-Professor an der Frankfurt School of Finance and Management und geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, sprach sich in der Anhörung dagegen aus, dass bei der Besteuerung von Gewinnen mit Kryptowerten eine Jahresfrist gelte, derzufolge Veräußerungsgewinne nach dieser Frist steuerfrei seien. Das sei "nicht mehr zeitgemäß". Deutschland nehme damit mittlerweile eine Sonderrolle in der EU.
Er verwies auf Daten, denen zufolge in Deutschland im Jahr 2024 insgesamt 47,3 Mrd. EUR an realisierten Kryptogewinnen erwirtschaftet worden seien. Der Kryptosteuersoftware-Anbieter Blockpit schätze die Zahl der Kryptonutzer in Deutschland auf 7. Mio.
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