Steuerliche Förderung von Vereinen
Dem Bundesrat liegt ein Entschließungsantrag der Länder Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vor, in welchem eine Erhöhung der seit 10 Jahren unveränderten Freigrenze des § 64 Abs. 3 AO gefordert wird.
Erhöhung der Freigrenze
Kann ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden, sind damit steuerliche Vorteile verbunden. Ertragssteuerlich unberücksichtigt bleiben der gesamte ideelle Bereich des Vereins, sowie auch die Gewinne aus Zweckbetrieben.
Lediglich für Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben fällt Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Doch dies gilt nicht uneingeschränkt, denn auch für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe besteht eine steuerliche Relevanz erst, wenn die Freigrenze des § 64 Abs. 3 AO i.H.v. 35.000 EUR überschritten wird.
Diese Freigrenze soll nun um 10.000 EUR erhöht werden. Damit könnte ein steuerbegünstigter Verein künftig Umsätze in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von bis zu 45.000 EUR im Jahr erzielen, ohne dass hierfür Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer anfällt.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6.7.2018 beschlossen, diesen gemeinsamen Länderantrag dem Finanzausschuss zur weiteren Beratung und Ausarbeitung zuzuweisen.
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
519
-
E-Rechnung
4519
-
Voraussetzungen und Besonderheiten der steuerfreien Aktivrente
4044
-
Viertages-Zugangsvermutung bei der Bekanntgabe von Steuerbescheiden
3123
-
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes verkündet
277
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
244
-
Bundesregierung plant Tabaksteuererhöhung ab 2027
242
-
Steuerliche Entlastung für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022 und 2023
232459
-
Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2026
208
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
195
-
Bundesrat fordert Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien
30.09.2026
-
Was eine Besteuerung von Kryptowerten nach § 20 EStG praktisch bedeutet
29.09.2026
-
Gesetz zur Einführung eines antragslosen Kindergeldes
25.09.2026
-
Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht
24.09.2026
-
Steuersenkung für Diesel und Benzin
21.09.2026
-
BStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU
18.09.2026
-
Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer beschlossen
16.09.2026
-
Digitale Bezahlmöglichkeit soll angeboten werden müssen
11.09.20261
-
Außenprüfungsordnung in Kraft getreten
10.09.2026
-
Anhebung der Alkoholsteuer im Haushaltsbegleitgesetz
09.09.2026