Müssen Berlin-Besucher auch für Übernachtung ihrer Hunde bezahlen?
Das berichtete die "Berliner Morgenpost" (Sonntag) unter Berufung auf die Finanzverwaltung des Landes. Diese war am Sonntag zunächst nicht zu erreichen. Ausnahmen von der Steuer soll es für Blinden- und Wachhunde geben.
In Berlin wird seit dem 1. Januar von Privatreisenden eine neue sogenannte City-Tax von fünf Prozent des Netto-Übernachtungspreises erhoben. Geschäftsreisende sind ausgenommen. Die neue Steuer ist umstritten. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband kündigte bereits eine Klage dagegen an. Das Land Berlin verspricht sich dagegen jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 25 Millionen Euro.
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