Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
Die Bundessteuerberaterkammer begrüßt, dass Steuerberater mit dem Gesetzentwurf im Bereich der Prozesskosten- und Beratungshilfe Rechtsanwälten gleichgestellt werden sollen, soweit sie ebenfalls zur Rechtsberatung und Prozessvertretung befugt sind.
Positiv sei insbesondere, dass Steuerberatern in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Oktober 2008 die Befugnis zur Beratungshilfe in steuerrechtlichen Angelegenheiten eingeräumt werden soll.
Damit werde der unbefriedigende Zustand beendet, dass Beratungshilfe zwar für steuerrechtliche Angelegenheiten gewährt werden kann, aber Steuerberater, die auf diesem Rechtsgebiet die eigentlichen Fachleute sind, hierzu bislang nicht befugt sind.
In einzelnen Punkten sieht die Kammer allerdings noch Verbesserungsbedarf. Insbesondere solle in der Gesetzesbegründung klargestellt werden, dass sich die Befugnis zur Rechtsberatung in Form der Beratungshilfe auch aus der Annexkompetenz des § 5 RDG ergeben kann.
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