Zu Unrecht festgesetzter Solidaritätszuschlag

In wenigen Fällen wurde bei den vierteljährlichen Vorauszahlungen zum 10.3. unberechtigt Solidaritätszuschlag festgesetzt. Das LfSt Niedersachsen weist darauf hin, dass diese Fälle zeitnah von den Finanzämtern berichtigt werden.

Solidaritätszuschlag entfällt für viele Steuerzahler

Seit Beginn des Jahres 2021 werden fast 90 Prozent der Einkommen- und Lohnsteuerzahler nicht mehr durch den Solidaritätszuschlag belastet. Doch in wenigen Fällen kann es beim Vorauszahlungstermin zum 10.3.2021 zur unberechtigten Festsetzung von Solidaritätszuschlag kommen. Darauf weist das LfSt Niedersachsen hin. Betroffen sind vor allem Fälle,  bei denen Steuerpflichtige für das Jahr 2019 noch keine Steuererklärung abgegeben oder im vergangenen Jahr keinen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung gestellt haben. Die Finanzämter in Niedersachsen nehmen die Berichtigungen selbst vor. Steuerzahler müssen nicht selbst tätig werden.

LfSt Niedersachsen, Meldung v. 18.2.2021