Zahl der Selbstanzeigen in Hessen ist rückläufig
Hessens Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland stellte die Bilanz zu den Selbstanzeigen für das zweite Quartal 2017 vor:
- April: 7 Selbstanzeigen (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern: circa 482.000 Euro) ein,
- Mai: 7 Selbstanzeigen (bei vorläufig festgesetzte Mehrsteuern in Höhe von rund 224.000 Euro),
- Juni: 6 Selbstanzeigen (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern: circa 450.000 Euro).
Weyland verweist auf die schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige seit 2015 und stellt fest: "Die Zahl der Selbstanzeigen ist seitdem, und dies können wir auch in den übrigen Bundesländern beobachten, rückläufig."
Hessisches FinMin, Meldung v. 4.8.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
740
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
650
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
518
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4056
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
363
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
341
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
303
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
276
-
Musterantrag für Bescheinigung nach § 13b Abs. 5 Satz 2 UStG
220
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
08.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026