Zahl der Selbstanzeigen in Hessen ist rückläufig
Hessens Finanzstaatssekretärin Dr. Bernadette Weyland stellte die Bilanz zu den Selbstanzeigen für das zweite Quartal 2017 vor:
- April: 7 Selbstanzeigen (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern: circa 482.000 Euro) ein,
- Mai: 7 Selbstanzeigen (bei vorläufig festgesetzte Mehrsteuern in Höhe von rund 224.000 Euro),
- Juni: 6 Selbstanzeigen (vorläufig festgesetzte Mehrsteuern: circa 450.000 Euro).
Weyland verweist auf die schärferen Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige seit 2015 und stellt fest: "Die Zahl der Selbstanzeigen ist seitdem, und dies können wir auch in den übrigen Bundesländern beobachten, rückläufig."
Hessisches FinMin, Meldung v. 4.8.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026