BMF

Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025

Das BMF hat die Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2025 mit Erläuterungen bekannt gegeben.

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Antrag auf Wohnungsbauprämie

Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass die Vordrucke auch maschinell hergestellt werden können, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Auch abweichende Formate sind zulässig. So kann die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Zudem wird von der Finanzverwaltung erläutert, dass maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 WoPG nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden brauchen.

Antrag ist auch elektronisch zulässig

Der Antrag der Wohnungsbauprämie für Bausparbeiträge kann auch elektronisch gestellt werden, sofern ein zulässiges elektronisches Antragsverfahren von der Bausparkasse angeboten wird.

BMF, Bekanntmachung v. 23.9.2025


Schlagworte zum Thema:  Wohnungsbau , Vordruck
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