Altersvorsorgeaufwendungen bei steuerfreiem Arbeitslohn aus der Schweiz
Sonderausgaben sind zu berücksichtigen
Am 05.11.2019 (X R 23/17) hat der BFH entschieden, dass die gesetzliche Regelung zum Sonderausgabenabzug bei nach einem DBA steuerfreien Arbeitslohn auch auf die Schweiz anzuwenden ist. Die Rechtsgrundlage hierfür findet sich letztlich im Freizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz. Nunmehr hat das BMF die Grundsätze dieses Urteils anerkannt. Damit besteht für betroffene Steuerpflichtige ein größeres Maß an Rechtssicherheit.
Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug
Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr.1 Halbsatz 2 EStG ist es zulässig, Altersvorsorgeaufwendungen und bestimmte andere Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben anzusetzen, auch wenn diese in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Voraussetzung ist allerdings, dass
- diese in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit in einem EU- bzw. EWR-Staat stehen,
- diese Einnahmen nach dem DBA im Inland steuerfrei sind und
- der Beschäftigungsstaat keine Berücksichtigung im Rahmen der Besteuerung der Einnahmen zulässt.
Dem Wortlaut nach gilt dies nicht für die Schweiz, da diese weder EU- noch EWR-Staat ist. Allerdings ergibt sich die Verpflichtung aus dem mit der Schweiz bestehenden Freizügigkeitsabkommen.
BMF-Schreiben schafft Klarheit
Die wesentlichen Aspekte des BMF-Schreibens lassen sich wie folgt zusammenfassen: Der BFH hat mit Urteil vom 05.11.2019 entschieden, dass das Abzugsverbot für Altersvorsorgeaufwendungen im Verhältnis zur Schweiz gegen das Freizügigkeitsabkommen verstößt. Unter den in § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 EStG genannten Voraussetzungen sind damit Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben anzuerkennen. Dies gilt für alle offenen Fälle.
BMF, Schreiben v. 19.11.2020, IV C 3 - S 2221/14/10006 :002, veröffentlicht am 25.11.2020
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026