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§ 5 KassenSichV bestimmt die Anforderungen an die technische Sicherungseinrichtung.
Das BMF weist darauf hin, dass das Schutzprofil "Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme" überarbeitet wurde.
Elektronische Aufzeichnungssysteme
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat das Schutzprofil "Sicherheitsmodulanwendung für elektronische Aufzeichnungssysteme" BSI-CC-PP-0105-V2-2020, Version 1.0 überarbeitet.
Auch eine Fortführung der Zertifizierung nach der ersten Fassung des Schutzprofils in Version 0.75 ist laut BMF möglich. Das gilt auch für die Re-Zertifizierung von bereits nach der ersten Fassung zertifizierten Produkten, sofern nur geringfügige Anpassungen am Produkt vorgenommen wurden.
BMF, Schreiben v. 7.8.2020, IV A 4 - S 0316-a/20/10011 :001
Schlagworte zum Thema:
Aufzeichnungspflicht, Kassenführung