Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder
Pfandgelder in der Bilanz
Mit Urteil vom 09.01.2013 - I R 33/11 (Haufe Index 3721622) hat der BFH zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder umfassend Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hat nun auf das Urteil reagiert und das BMF-Schreiben v. 13.6.2005 (Haufe Index 1379441) aufgehoben.
BMF, Schreiben v. 19.2.2019, IV C 6 - S 2133/13/10002
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