BMF

Bi­lanz­steu­er­recht­li­che Be­ur­tei­lung ver­ein­nahm­ter und ver­aus­gab­ter Pfand­gel­der


Pfandgelder: Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung

Das BMF hat das Schreiben v. 13.6.2005 zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder aufgehoben.

Pfandgelder in der Bilanz 

Mit Urteil vom 09.01.2013 - I R 33/11 (Haufe Index 3721622) hat der BFH zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder umfassend Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hat nun auf das Urteil reagiert und das BMF-Schreiben v. 13.6.2005 (Haufe Index 1379441) aufgehoben. 

BMF, Schreiben v. 19.2.2019, IV C 6 - S 2133/13/10002


Schlagworte zum Thema:  Bilanz , BMF-Schreiben
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