OFD: 10 Jahre Task-Force

Am 1.8.2012 beging das Sonderreferat Task-Force bei der Oberfinanzdirektion Niedersachsen 10-jähriges Jubiläum. Die "Task-Force wurde in der niedersächsischen Steuerverwaltung" im Jahr 2002 eingerichtet.

Die Finanzverwaltung sollte dadurch noch besser in die Lage versetzt werden, kurzfristig und flexibel auf die stetigen, immer schneller voranschreitenden Veränderungen im Wirtschaftsleben zu reagieren. Insbesondere der rapide zunehmende Internethandel sowie die fortschreitende Automation aller Wirtschaftsprozesse machten diesen Schritt erforderlich.

Die Task-Force, eine interdisziplinäre Einheit aus Juristen, Steuerfachleuten, Steuerfahndern und IT-Spezialisten ist für alle Steuerarten im gesamten Bereich der niedersächsischen Steuerverwaltung zuständig.

Von Beginn ihrer Tätigkeit an hat sich die Task-Force zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Dieser Erfolg beruht im Wesentlichen auf der innovativen Bündelung der Kompetenzen von Steuerfachleuten und IT-Experten aus der freien Wirtschaft, ist aber auch ohne die gute und intensive Zusammenarbeit mit den Finanzämtern vor Ort nicht denkbar. Mittlerweile führten die an die zuständigen Finanzämter weitergeleiteten ca. 21.000 Prüfhinweise in über 11.600 Fällen zu geänderten Steuerfestsetzungen mit einem Gesamtvolumen von ca. 150 Mio. EUR.

Die Task-Force arbeitet darüber hinaus im Bereich der Steuerbetrugsbekämpfung mit den übrigen norddeutschen Steuerverwaltungen zusammen und nimmt in diesem Bereich eine tragende Rolle ein. Die Finanzminister/innen und -senatoren/innen der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten auf diesem Gebiet am 28.8.2008 eine engere Zusammenarbeit der norddeutschen Steuerverwaltungen vereinbart. Am 27.9.2012 wurde beschlossen, diese Zusammenarbeit unbefristet fortzusetzen.

Der Erfolg der Task-Force hat auch dazu geführt, dass mittlerweile nahezu alle Bundesländer Sondereinheiten nach dem Vorbild Niedersachsens eingerichtet haben.

OFD Niedersachsen, Pressemitteilung v. 29.10.2012

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