Neufassung des AEAO zu § 146a zum Jahreswechsel
Neuer AEAO zu § 146a ab 2024
§ 146a AO wurde mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" eingeführt. Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zu § 146a AO stark überarbeitet. Die Neufassung gilt ab dem 1.1.2024. Der AEAO enthält insbesondere Erläuterungen zu:
- Allgemeines und Begriffsdefinitionen
- Kassen und Kassensysteme
- EU-Taxameter
- Wegstreckenzähler
BMF, Schreiben v. 30.6.2023, IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :006
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.3065
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.869
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2496
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.087
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
816
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6462
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
465
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
446
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
445
-
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
-
Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
-
Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
-
Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
-
Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
-
Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
-
Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
-
Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
-
Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
-
Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026