Neufassung des AEAO zu § 146a zum Jahreswechsel
Neuer AEAO zu § 146a ab 2024
§ 146a AO wurde mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" eingeführt. Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zu § 146a AO stark überarbeitet. Die Neufassung gilt ab dem 1.1.2024. Der AEAO enthält insbesondere Erläuterungen zu:
- Allgemeines und Begriffsdefinitionen
- Kassen und Kassensysteme
- EU-Taxameter
- Wegstreckenzähler
BMF, Schreiben v. 30.6.2023, IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :006
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.6045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.009
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
889
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7566
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
622
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
489
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
445
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
373
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
340
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
334
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Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
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Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
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Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
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Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
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Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026