Neufassung des AEAO zu § 146a zum Jahreswechsel
Neuer AEAO zu § 146a ab 2024
§ 146a AO wurde mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" eingeführt. Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zu § 146a AO stark überarbeitet. Die Neufassung gilt ab dem 1.1.2024. Der AEAO enthält insbesondere Erläuterungen zu:
- Allgemeines und Begriffsdefinitionen
- Kassen und Kassensysteme
- EU-Taxameter
- Wegstreckenzähler
BMF, Schreiben v. 30.6.2023, IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :006
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
-
AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
-
Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
-
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
-
Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
-
Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
-
Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
25.11.2025
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025