Neufassung des AEAO zu § 146a zum Jahreswechsel

Neuer AEAO zu § 146a ab 2024
§ 146a AO wurde mit dem "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" eingeführt. Die Finanzverwaltung hat den Anwendungserlass zu § 146a AO stark überarbeitet. Die Neufassung gilt ab dem 1.1.2024. Der AEAO enthält insbesondere Erläuterungen zu:
- Allgemeines und Begriffsdefinitionen
- Kassen und Kassensysteme
- EU-Taxameter
- Wegstreckenzähler
BMF, Schreiben v. 30.6.2023, IV D 2 - S 0316-a/20/10003 :006
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.1115
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
5.490
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
3.185
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.5406
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.522
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.981
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.417
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.058
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
907
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
837
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Berlin setzt "RABE"-Verfahren ein
07.07.2025
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Durchführung von Schiedsverfahren nach dem DBA-Japan
07.07.2025
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Steuerbefreiung bei Ausfuhrlieferungen
02.07.2025
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Entlastungsverfahren bei Kapitalertragsteuer
02.07.2025
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Entwurfsschreiben zur E-Rechnung seit 1.1.2025
30.06.2025
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
26.06.2025
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Kooperation gegen Finanzkriminalität zwischen NRW und den Niederlanden
26.06.2025
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Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu Mehrergebnis von 1,63 Mrd. EUR
24.06.2025
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Vorliegen einer GIIN genügt nicht zur Klassifizierung als Finanzinstitut
20.06.2025
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Neue Taxonomien für die E-Bilanz: BMF berücksichtigt Anregungen
17.06.2025