Neue Behörde kämpft gegen illegales Glücksspiel und Sucht

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) will konsequent gegen illegales "Zocken" im Internet vorgehen. Ziel sei der Schutz der Menschen vor Spiel- und Wettsucht und diese früh zu erkennen.

"Wir haben ein schlagkräftiges Team, das hochmotiviert und hervorragend ausgebildet ist", sagte Vorstand Ronald Benter am Dienstag. Die neue Behörde hat nach eineinhalb Jahren Aufbauarbeit am 1.1.2023 mit 75 Beschäftigten ihre Arbeit in Halle aufgenommen. Darunter sind Juristen und IT-Experten. 104 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen es laut Benter künftig sein.

Online-Glücksspielmarkt regulieren

Zentrale Aufgabe der Behörde ist es, den deutschen Online-Glücksspielmarkt zu regulieren, indem sie länderübergreifende Glücksspielangebote im Internet prüft und nach strengen Kriterien genehmigt. Sie kann den Angaben zufolge Zwangsgelder von bis zu 500.000 EUR verhängen, auch mehrmals, sagte Vorstand Benjamin Schwanke. Er leitet mit Benter die Behörde. Möglich sind zudem Zahlungsstopps an die Anbieter und Internet-Sperren (IP-Blocking). "Wir werden dafür sorgen, dass es sich nicht lohnt, sich illegal zu verhalten", sagte Schwanke.

Zusammenarbeit mit Steuer- und Finanzbehörden

Die Behörde arbeite mit Strafverfolgungs-, Steuer- und Finanzbehörden sowie Landesmedienanstalten zusammen. Denn auch Werbung für illegales Glücksspiel sei verboten. Rund 30 Strafanzeigen seien im Auftrag der neuen Behörde wegen illegalen Glücksspiels im Internet bei Staatsanwaltschaften gestellt worden, hieß es. Mehr als 1.000 Internetseiten haben die Experten den Angaben zufolge überprüft.

Um illegales von legalem Glücksspiel zu unterscheiden, wird eine sogenannte White List mit in Deutschland zugelassenen Anbietern etwa von virtuellen Automatenspielen, Online-Poker, Sportwetten und Online-Casinospielen geführt. Wer nicht darauf steht, gilt als illegal. Grundlage für die Einrichtung der Behörde, einer Anstalt des öffentlichen Rechts, ist der Staatsvertrag zur Neuregelung des Glücksspielwesens in Deutschland, der am 1.7.2021 in Kraft trat.

dpa
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