Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres eine Geschäftsprüfung vornehmen. So schreibt es § 22 Abs. 1 und 7 StBerG vor.
Geschäftsprüfung eines Lohnsteuerhilfevereins
Über das Prüfungsergebnis muss muss der Geschäftsprüfer dem Vorstand des
Lohnsteuerhilfevereins unverzüglich schriftlich berichten (§ 22 Abs. 6 StBerG). Innerhalb eiens Monats muss eine Abschrift des vollständigen Prüfungsberichts der zuständigen Aufsichtsbehörde zugeleitet werden. Der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellungen muss den Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Prüfungsberichts schriftlich bekanntgegeben werden.
Die Finanzverwaltung hat aktuell insbesondere zu folgenden Punkten Stellung bezogen:
- Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts
- Geschäftsprüfer / Geschäftsprüferin
- Wesentlicher Inhalt der den Mitgliedern bekanntzugebenden Prüfungsfeststellungen
Gleich lautende Erlasse v. 13.5.2022
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.6605
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.953
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2756
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.105
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
747
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
740
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4962
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
473
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
456
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
454
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026
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Unentgeltliche Lieferungen in grenzüberschreitenden Fällen
01.04.2026
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Anlage N Gre ab VZ 2025 auch in Bayern verwendbar
31.03.2026
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Elektronische Vordrucke zur Hinzurechnungsbesteuerung
30.03.2026
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Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen
26.03.2026