Aufzeichnungspflicht und Geschäftsprüfung der Lohnsteuerhilfevereine
Lohnsteuerhilfevereine müssen innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Geschäftsjahres eine Geschäftsprüfung vornehmen. So schreibt es § 22 Abs. 1 und 7 StBerG vor.
Geschäftsprüfung eines Lohnsteuerhilfevereins
Über das Prüfungsergebnis muss muss der Geschäftsprüfer dem Vorstand des
Lohnsteuerhilfevereins unverzüglich schriftlich berichten (§ 22 Abs. 6 StBerG). Innerhalb eiens Monats muss eine Abschrift des vollständigen Prüfungsberichts der zuständigen Aufsichtsbehörde zugeleitet werden. Der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellungen muss den Mitgliedern des Lohnsteuerhilfevereins innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Prüfungsberichts schriftlich bekanntgegeben werden.
Die Finanzverwaltung hat aktuell insbesondere zu folgenden Punkten Stellung bezogen:
- Schwerpunkte der Prüfung und Inhalt des Prüfungsberichts
- Geschäftsprüfer / Geschäftsprüferin
- Wesentlicher Inhalt der den Mitgliedern bekanntzugebenden Prüfungsfeststellungen
Gleich lautende Erlasse v. 13.5.2022
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5775
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.706
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3636
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.205
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.142
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.017
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
955
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
907
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
622
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
577
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
07.01.2026
-
Muster der Umsatzsteuererklärung 2026
07.01.2026
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Umsatzbesteuerung der in Ungarn ansässigen Unternehmer
07.01.2026
-
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
07.01.2026
-
Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt
07.01.2026
-
Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2026
07.01.2026
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Neue anhängige Verfahren im Dezember 2025
05.01.2026
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Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
31.12.2025
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Änderungen des UStAE zum 31.12.2025
30.12.2025
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Unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern unter Vorbehaltsnießbrauch
29.12.2025