LfSt

Befreiung vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift

Die Verwendung eines Unterschriftsstempels (Faksimile) oder der Ausdruck des Namens auf Bescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke ist weiterhin gültig.

Stempel viele Aufdruck nicht sichtbar

In der Vergangenheit erteilte Genehmigungsverfügungen für die Befreiung von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift nach Abschn. 6.7 Abs. 2 S. 2 UStAE (bis 31.09.2010: Abschn. 133 Abs. 2 S. 2 UStR) der OFD München und OFD Nürnberg bzw. des Bayerischen Landesamts für Steuern besitzen auch nach den Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) im Bereich der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 UStG) und innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG) weiterhin Gültigkeit.

Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 29.10.2013, S 7134.1.1-9/2 St33


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer , Bescheinigung
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