Befreiung vom Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift
In der Vergangenheit erteilte Genehmigungsverfügungen für die Befreiung von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift nach Abschn. 6.7 Abs. 2 S. 2 UStAE (bis 31.09.2010: Abschn. 133 Abs. 2 S. 2 UStR) der OFD München und OFD Nürnberg bzw. des Bayerischen Landesamts für Steuern besitzen auch nach den Änderungen der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung (UStDV) im Bereich der Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § 6 UStG) und innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a UStG) weiterhin Gültigkeit.
Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung v. 29.10.2013, S 7134.1.1-9/2 St33
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