LBF NRW wertet zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus
Über 4.000 Steuerfälle bundesweit
Ein erstes Sammelauskunftsersuchen wurde bereits 2023 von der Steuerfahndung NRW gestellt. Sie erhielt Daten von einer Handelsplattform und forderte daraus resultierende Steuerschulden ein (Stand August 2025: insgesamt ein hoher einstelliger Millionenbetrag). Nun liegt ein zweites Datenpaket über den Handel mit Kryptowährungen aus dem gesamten Bundesgebiet vor. Dieses umfasst insgesamt knapp 4.000 Steuerfälle. Die Daten werden nun von den Experten im Landesamt aufbereitet und anschließend bundesweit zur weiteren steuerlichen Bearbeitung an die zuständigen Stellen verteilt.
Handel mit Kryptowährungen
"Der Handel mit Kryptowährungen ist keine Randerscheinung mehr – und der Markt wächst weiter", erklärt Stephanie Thien, Leiterin des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW). "Die Auswertungen zeigen klar: Es geht hier nicht nur um Kleinstbeträge, sondern auch um erhebliche Summen, die beim Handel mit Kryptowährungen erzielt werden. Solche Gewinne sind nicht zu übersehen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden."
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.512
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0926
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7982
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
23.12.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
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Ermäßigter Steuersatz auf Kunstgegenstände und Sammlungsstücke
22.12.2025
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