Die Finanzverwaltung hat die Ländergruppeneinteilung überarbeitet. Die Änderungen gelten ab dem VZ 2024.
Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse
Für die steuerliche Berücksichtigung von Sachverhalten, die ausländische Verhältnisse betreffen, wurde die Ländergruppeneinteilung überarbeitet. Gegenüber der Ländergruppeneinteilung zum 1.1.2021 wurden die Änderungen hervorgehoben.
BMF, Schreiben v. 18.12.2023, IV D 5 - S 2285/19/10001 :004