Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz zum Bahnpersonal
Vergütungen für Bahnpersonal nach dem DBA-Schweiz
Wenn Personal der Deutschen Bahn oder der Schweizerische Bundesbahnen AG auch außerhalb des Grenzgebiets tätig wird, stellt sich die Frage: Wem steht das Besteuerungsrecht zu? Das DBA-Schweiz enthält in Art. 19 Deiner Konsultationsvereinbarung werden zur Auslegung von Art. 19 Abs. 4 DBA-Schweiz Auslegungsfragen geklärt, wie beispielsweise:
- Welche Vergütungen fallen unter Art. 19 Abs. 4 DBA-Schweiz?
- Welches Gebiet gilt als Grenzgebiet?
Die Vereinbarung ist auf Vergütungen für ab dem 1. Januar 2020 ausgeübte Tätigkeiten anwendbar.
BMF, Schreiben v. 12.5.2020, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-03
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.6535
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2.002
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
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27.02.2026
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Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
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Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
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Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026