Konsultationsvereinbarung mit der Schweiz zum Bahnpersonal
Vergütungen für Bahnpersonal nach dem DBA-Schweiz
Wenn Personal der Deutschen Bahn oder der Schweizerische Bundesbahnen AG auch außerhalb des Grenzgebiets tätig wird, stellt sich die Frage: Wem steht das Besteuerungsrecht zu? Das DBA-Schweiz enthält in Art. 19 Deiner Konsultationsvereinbarung werden zur Auslegung von Art. 19 Abs. 4 DBA-Schweiz Auslegungsfragen geklärt, wie beispielsweise:
- Welche Vergütungen fallen unter Art. 19 Abs. 4 DBA-Schweiz?
- Welches Gebiet gilt als Grenzgebiet?
Die Vereinbarung ist auf Vergütungen für ab dem 1. Januar 2020 ausgeübte Tätigkeiten anwendbar.
BMF, Schreiben v. 12.5.2020, IV B 2 - S 1301-CHE/07/10019-03
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9745
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.056
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
935
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
822
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7046
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
685
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
355
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
310
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
307
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Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
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Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
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Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
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Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
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Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
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Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
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Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
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Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
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Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
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Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026