KfW-Sonderprogramm verlängert und erhöht
Das meldet das BMF in einer Pressemitteilung v. 25.3.2021, in der die Änderungen zusammengefasst werden:
Zusätzliche Planungssicherheit
Es soll Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit gegebn werden, indem as KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, bis zum 31.12.2021 verlängert wird (bislang bis zum 30. Juni 2021 befristet).
Höhere Kredithöchstbeträge
Im KfW-Sonderprogramm werden Unternehmen künftig mit deutlich höheren maximalen Kreditbeträgen für Kleinbeihilfen unterstützt. Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig:
- für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. EUR (bisher 800.000 EUR),
- für Unternehmen mit über 10 bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. EUR (bisher 500.000 EUR),
- für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten 675.000 EUR (bisher 300.000 EUR).
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 EUR auf 1,8 Mio. EUR erhöht.
Umsetzung der Maßnahmen
Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1.4.2021 umgesetzt.
Mit den Verbesserungen in der KfW-Corona-Hilfe wolle die Bundesregierung und die KfW die Möglichkeiten umsetzten, die die EU Kommission mit der 5. Änderung des befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen ("Temporary Framework") geschaffen habe.
Die KfW-Corona-Hilfe stehe Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des "Temporary Framework" entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell sei ausgeschlossen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.5775
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
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Neue anhängige Verfahren im Dezember 2025
05.01.2026
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Wegfall der Umsatzsteuerlagerregelung
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