Jedes zweite Fiskaltaxameter wird beanstandet

Die Finanzverwaltung prüft Bargeldgeschäfte, auch in der Taxibranche, sehr genau. In Berlin wurden ein halbes Jahr nach Einführung des sog. Fiskaltaxameters 4.000 Fahrzeuge kontrolliert. Immerhin die Hälfte der Fahrzeuge entsprachen nicht den steuerlichen Anforderungen.

Die Senatsverwaltung für Finanzen von Berlin weist aktuell darauf hin, dass die Finanzverwaltung im zweiten Halbjahr vorrangig die Unternehmen überprüfen, die im Rahmen der ersten Kontrollen auffällig geworden waren. Hintergrund für die Prüfungen sind die strengeren Anforderungen für die Aufbewahrung  digitaler Unterlagen bei Bargeschäften.

Taxiunternehmer riskieren ihre Konzession 

Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen verdeutlicht: “Gegen Steuerbetrug bei Bargeldgeschäften muss konsequent vorgegangen werden. Das gilt gerade auch für die Taxibranche. Die Unternehmen hatten eine sechsjährige Frist, um sich um geeignete Fiskaltaxameter zu kümmern. Wird die Anforderung nicht erfüllt, muss hinzugeschätzt werden. Das kann teuer werden. Im Wiederholungsfall droht der Verlust der Konzession.”

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, Pressemitteilung v. 12.7.2017

Schlagworte zum Thema:  BMF-Schreiben