Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer in Hamburg
Grundsteuer in Hamburg
Steuerpflichtige in Hamburg können sich über http://www.grundsteuer-hamburg.de/ informieren, welcher Grundsteuer-Zahlbetrag auf sie zukommt. Der erste Teilbetrag wird am 30. April 2025 fällig. Der Versand von Grundsteuermess- sowie Grundsteuerbescheiden startet im März 2025.
Härtefallregelungen getroffen
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "In der Schlussphase der Grundsteuerreform sorgen wir für eine Möglichkeit, vom neuen Grundsteuersystem nicht beabsichtigte Härten abzufedern. Ich lade Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dazu ein, unsere zahlreichen Informationsangebote zu nutzen, um jetzt noch verbleibende offene Fragen zu klären. In der nächsten Woche habe ich noch einmal eine Grundsteuer-Sprechstunde beim Grundeigentümerverband. Bis zum Versand der Bescheide haben alle Steuerpflichtigen damit noch einmal Zeit, sich zu fragen: Habe ich mit der Checkliste auf grundsteuer-hamburg.de ausgerechnet, was auf mich zukommt? Habe ich Fehler in meiner Erklärung korrigiert? Greifen für mich Ermäßigungen oder falle ich unter eine Härtefallregelung? Brauche ich Lastenzuschuss/Wohngeld? Ist der Dauerauftrag für die alte Grundsteuer gelöscht? Habe ich ein SEPA-Mandat erteilt"
Ein Härtefall und damit ein (teilweiser) Erlass der Grundsteuer kann für Wohngrundstücke beispielsweise in Frage kommen bei eingeschränkter Erreichbarkeit durch die Lage, sehr alten Gebäuden, Nutzungseinschränkungen/unorganischem Aufbau oder auch Sturmfluten. Weitere ausführliche Informationen, auch zu gewerblichen Immobilien und den Besonderheiten des Hamburger Hafens, finden sich unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/themen/grundsteuer.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9355
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.058
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
879
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
771
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6926
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
657
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
360
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
342
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
295
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
284
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026