Härtefallregelungen für die neue Grundsteuer in Hamburg
Grundsteuer in Hamburg
Steuerpflichtige in Hamburg können sich über http://www.grundsteuer-hamburg.de/ informieren, welcher Grundsteuer-Zahlbetrag auf sie zukommt. Der erste Teilbetrag wird am 30. April 2025 fällig. Der Versand von Grundsteuermess- sowie Grundsteuerbescheiden startet im März 2025.
Härtefallregelungen getroffen
Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: "In der Schlussphase der Grundsteuerreform sorgen wir für eine Möglichkeit, vom neuen Grundsteuersystem nicht beabsichtigte Härten abzufedern. Ich lade Bürgerinnen und Bürger ausdrücklich dazu ein, unsere zahlreichen Informationsangebote zu nutzen, um jetzt noch verbleibende offene Fragen zu klären. In der nächsten Woche habe ich noch einmal eine Grundsteuer-Sprechstunde beim Grundeigentümerverband. Bis zum Versand der Bescheide haben alle Steuerpflichtigen damit noch einmal Zeit, sich zu fragen: Habe ich mit der Checkliste auf grundsteuer-hamburg.de ausgerechnet, was auf mich zukommt? Habe ich Fehler in meiner Erklärung korrigiert? Greifen für mich Ermäßigungen oder falle ich unter eine Härtefallregelung? Brauche ich Lastenzuschuss/Wohngeld? Ist der Dauerauftrag für die alte Grundsteuer gelöscht? Habe ich ein SEPA-Mandat erteilt"
Ein Härtefall und damit ein (teilweiser) Erlass der Grundsteuer kann für Wohngrundstücke beispielsweise in Frage kommen bei eingeschränkter Erreichbarkeit durch die Lage, sehr alten Gebäuden, Nutzungseinschränkungen/unorganischem Aufbau oder auch Sturmfluten. Weitere ausführliche Informationen, auch zu gewerblichen Immobilien und den Besonderheiten des Hamburger Hafens, finden sich unter https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/finanzbehoerde/themen/grundsteuer.
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