Auslandsreisekosten 2017
Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.
Verpflegungsmehraufwand 2017 bei mehrtägigen Reisen
Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschale 2017 am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) im Hinblick auf § 9 Ab. 4a Satz 5 2. Halbsatz EStG insbesondere Folgendes:
- Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist die entsprechende Verpflegungspauschale des Orts maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
- Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist die entsprechende Verpflegungspauschale des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
- Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
Auslandsreisekosten 2017 bei anschließender weiterer Auswärtstätigkeit
Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere ein- oder mehrtägige Auswärtstätigkeit an, ist für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale zu berücksichtigen.
Zur Kürzung der Verpflegungspauschale gilt Folgendes:
Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale i. S. d. § 9 Abs. 4a Satz 8 ff. EStG tagesbezogen vorzunehmen, d. h. von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale (s. o.) für eine 24-stündige Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG), unabhängig davon, in welchem Land die jeweilige Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde.
Eine Übersicht über die ab 1.1.2017 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland und ein Berechnungsbeispiel hierzu finden Sie hier:
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5605
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
943
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6916
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
562
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
454
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
401
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
369
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
334
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
323
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Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
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Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
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Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
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Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
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Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
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Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
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Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
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Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026