Auslandsreisekosten 2017
Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend.
Verpflegungsmehraufwand 2017 bei mehrtägigen Reisen
Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschale 2017 am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) im Hinblick auf § 9 Ab. 4a Satz 5 2. Halbsatz EStG insbesondere Folgendes:
- Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jeweils ohne Tätigwerden ist die entsprechende Verpflegungspauschale des Orts maßgebend, der vor 24 Uhr Ortszeit erreicht wird.
- Bei der Abreise vom Ausland in das Inland oder vom Inland in das Ausland ist die entsprechende Verpflegungspauschale des letzten Tätigkeitsortes maßgebend.
- Für die Zwischentage ist in der Regel der entsprechende Pauschbetrag des Ortes maßgebend, den der Arbeitnehmer vor 24 Uhr Ortszeit erreicht.
Auslandsreisekosten 2017 bei anschließender weiterer Auswärtstätigkeit
Schließt sich an den Tag der Rückreise von einer mehrtägigen Auswärtstätigkeit zur Wohnung oder ersten Tätigkeitsstätte eine weitere ein- oder mehrtägige Auswärtstätigkeit an, ist für diesen Tag nur die höhere Verpflegungspauschale zu berücksichtigen.
Zur Kürzung der Verpflegungspauschale gilt Folgendes:
Bei der Gestellung von Mahlzeiten durch den Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung durch einen Dritten ist die Kürzung der Verpflegungspauschale i. S. d. § 9 Abs. 4a Satz 8 ff. EStG tagesbezogen vorzunehmen, d. h. von der für den jeweiligen Reisetag maßgebenden Verpflegungspauschale (s. o.) für eine 24-stündige Abwesenheit (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG), unabhängig davon, in welchem Land die jeweilige Mahlzeit zur Verfügung gestellt wurde.
Eine Übersicht über die ab 1.1.2017 geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten im Ausland und ein Berechnungsbeispiel hierzu finden Sie hier:
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
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Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Ukraine-Krieg Geschädigten
02.10.2026
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Gesetz zum neuen DBA mit der Ukraine
02.10.2026
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Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
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Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
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Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
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Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
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Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
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Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
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Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026