BMF

Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden


Förderung energetischer Maßnahmen nach § 35c EStG

Die Finanzverwaltung bezieht in einem umfangreichen Schreiben Stellung zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG.

BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. In einem umfangreichen Schreiben werden Einzelfragen zu der Förderung beantwortet. So u.a. zu folgenden Aspekten: 

  • Begünstigtes Objekt
  • Anspruchsberechtigte Person
  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
  • Alter des Objekts
  • Beschränkung der Steuerermäßigung durch die tarifliche Einkommensteuer
  • Minderung des (Gesamt-)Höchstbetrages bei überhöhter Steuerermäßigung
  • Objektförderung
  • Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
  • Miteigentum an einem begünstigten Objekt/bei mehreren begünstigten Objekten
  • Auszug eines Ehegatten
  • Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
  • Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Förderfähige Aufwendungen
  • Ausschluss der Förderung und Verhältnis zu anderen Tatbeständen
  • Nachweis der energetischen Maßnahme
  • Rechnung und Zahlung
  • Antragstellung und Verfahren

BMF, Schreiben v. 21.8.2025, IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050


Schlagworte zum Thema:  Steuerermäßigung , Einkommensteuer
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