BMF

Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden


Energieeffizienz Sanierung Gebäude Kosten

Die Finanzverwaltung bezieht in einem umfangreichen Schreiben Stellung zur Förderung energetischer Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c EStG.

BMF-Schreiben zur Steuerermäßigung nach § 35c EStG

Mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. In einem umfangreichen Schreiben werden Einzelfragen zu der Förderung beantwortet. So u.a. zu folgenden Aspekten: 

  • Begünstigtes Objekt
  • Anspruchsberechtigte Person
  • Nutzung zu eigenen Wohnzwecken
  • Alter des Objekts
  • Beschränkung der Steuerermäßigung durch die tarifliche Einkommensteuer
  • Minderung des (Gesamt-)Höchstbetrages bei überhöhter Steuerermäßigung
  • Objektförderung
  • Steuerliche Förderung mehrerer Objekte
  • Miteigentum an einem begünstigten Objekt/bei mehreren begünstigten Objekten
  • Auszug eines Ehegatten
  • Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall
  • Unterschiedliche Nutzung einzelner Gebäudeteile
  • Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Förderfähige Aufwendungen
  • Ausschluss der Förderung und Verhältnis zu anderen Tatbeständen
  • Nachweis der energetischen Maßnahme
  • Rechnung und Zahlung
  • Antragstellung und Verfahren

BMF, Schreiben v. 21.8.2025, IV C 1 - S 2296-c/00004/018/050


Schlagworte zum Thema:  Steuerermäßigung , Einkommensteuer
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