Mehr Netto für Bedienung auf Volksfesten
Beim permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich wird ein kurzfristig hoher Lohn z. B. einer Wiesnbedienung für die Berechnung der Lohnsteuer auf einen längeren Zeitraum umgelegt. Das senkt den Durchschnittsverdienst und führt zu einem niedrigeren Steuersatz. Ergebnis ist ein höheres Nettoeinkommen für die Zeit der Beschäftigung. Durch eine Gesetzesänderung des Bundes wäre diese Möglichkeit für kurzfristig Beschäftigte nicht mehr anwendbar. Söder dazu: „Die Gesetzesänderung trifft vor allem Aushilfskräfte auf Volksfesten hart. Das halten wir für falsch.“
Bayern hatte bereits im Sommer 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht. Als Billigkeitsregelung werden die bayerischen Finanzämter auch 2014 den permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich für kurzfristig Beschäftigte auf Volksfesten fortführen. „Die Vorbereitungen für die großen bayerischen Volksfeste sind in vollem Gang. Dazu braucht es tüchtige und motivierte Mitarbeiter“, so Söder.
Bei der Bundesregelung wird der aktuell verdiente Tageslohn auf das Kalenderjahr hochgerechnet. Bei der bayerischen Lösung werden auch die Kalendermonate vor der Aushilfstätigkeit in die Berechnung einbezogen – dies senkt den Durchschnittsverdienst und führt zu einem niedrigeren Steuersatz – und damit weniger Lohnsteuerabzug. Die endgültige Steuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch das Finanzamt festgesetzt. Die bayerische Billigkeitsregelung gilt für kurzfristig Beschäftigte der Steuerklasse VI auf Volksfesten in Bayern.
FinMin Bayern, Pressemitteilung v. 14.3.2014
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