Bayerns Steuersoftware ist bundesweit im Einsatz
Beim Dienstsitz in Nürnberg sind 220 Personen im Bereich Steuern und mehr als 500 im Bereich der IuK beschäftigt. Dem IuK-Bereich ist neben der Softwareentwicklung der bei den Finanzämtern eingesetzten Automationsunterstützung auch das Rechenzentrum Nord angegliedert. Mit der bayerischen Steuersoftware arbeiten mittlerweile 15 Länder. Das Rechenzentrum Nord betreibt mit rund 400 Mitarbeitern IT-Verfahren von 20 verschiedenen Fachbehörden aus insgesamt sechs staatlichen Ressorts, wie beispielsweise der Justiz- oder Sozialverwaltung. In den kommenden Jahren sollen, so Füracker, unter anderem die Netzanschlüsse der Finanzämter hochgerüstet und neue Großrechner beschafft werden.
Dass die anfänglich problembehaftete Einführung von ELStAM, der elektronischen Lohnsteuerkarte, schlussendlich doch erfolgreich gelungen sei, sei auch und vor allem dem Einsatz an den Finanzämtern zu verdanken, lobte Füracker. In Bayern hätten bereits rund 340.000 Arbeitgeber die ELStAM für über 7,6 Millionen Beschäftigungsverhältnisse abgerufen. Das Verfahren werde stetig weiter entwickelt.
Das Bayerische Landesamt für Steuern mit Dienststellen in München und Nürnberg ist Mittelbehörde der Steuerverwaltung mit 76 Finanzämtern und 25 Außenstellen. Füracker dankte den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Nürnberg für deren hervorragende Arbeit, vor allem als bundesweite "Speerspitze" bei der IT der Steuerverwaltung.
FinMin Bayern, Pressemitteilung Nr. 226 v. 3.7.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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03.12.2025
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025