Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2018
Bis Anfang März können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln (z.B. Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen).
Bearbeitung der Steuererklärungen in NRW
Das FinMin NRW gibt außerdem statistische Werte zur Bearbeitung von Steuererklärungen bekannt:
- Innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten werden nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen in NRW bearbeitet.
- Über 97 % der Erklärungseingänge werden innerhalb von fünf Monaten, 99 % innerhalb von sechs Monaten erledigt.
Belege nicht einreichen
Das FinMin Brandenburg weist noch einmal darauf hin, dass Belege nur noch einzureichen sind, wenn das Finanzamt hierzu auffordert. Steuerbürger können die Anforderung von Belegen vermeiden, indem Sachverhalte in der Steuererklärung in Einzelpositionen aufgeschlüsselt und möglichst vollständig, konkret und aussagekräftig dargestellt werden (z. B. statt "Reparatur Heizung 300 EUR" besser "Lohnanteil Reparatur Heizung am 26.6.2018 durch Heizungsbau GbR 300 EUR").
Erste Steuerbescheide ab Ende März
Das LfSt Rheinland-Pfalz informiert, dass die Finanzämter am 18.3.2019 mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2018 begonnen haben. Erste Steuerbescheide können Ende März bzw. Anfang April erwartet werden.
Die Finanzverwaltung empfiehlt die elektronische Abgabe der Steuererklärung.
FinMin NRW, Meldung v. 04.01.2019 , FinMin Brandenburg, Meldung v. 22.01.2019, LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 21.03.2019
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.1965
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
793
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
657
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
525
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
5136
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
374
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
347
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
323
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
307
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
212
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
19.08.2026
-
Geplante Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
14.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR
13.08.2026
-
GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
11.08.2026
-
Kapitalmaßnahmen richtig bilanzieren: Von Aktiensplit bis Spin-off
11.08.2026
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026