Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2018
Bis Anfang März können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln (z.B. Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen).
Bearbeitung der Steuererklärungen in NRW
Das FinMin NRW gibt außerdem statistische Werte zur Bearbeitung von Steuererklärungen bekannt:
- Innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten werden nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen in NRW bearbeitet.
- Über 97 % der Erklärungseingänge werden innerhalb von fünf Monaten, 99 % innerhalb von sechs Monaten erledigt.
Belege nicht einreichen
Das FinMin Brandenburg weist noch einmal darauf hin, dass Belege nur noch einzureichen sind, wenn das Finanzamt hierzu auffordert. Steuerbürger können die Anforderung von Belegen vermeiden, indem Sachverhalte in der Steuererklärung in Einzelpositionen aufgeschlüsselt und möglichst vollständig, konkret und aussagekräftig dargestellt werden (z. B. statt "Reparatur Heizung 300 EUR" besser "Lohnanteil Reparatur Heizung am 26.6.2018 durch Heizungsbau GbR 300 EUR").
Erste Steuerbescheide ab Ende März
Das LfSt Rheinland-Pfalz informiert, dass die Finanzämter am 18.3.2019 mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2018 begonnen haben. Erste Steuerbescheide können Ende März bzw. Anfang April erwartet werden.
Die Finanzverwaltung empfiehlt die elektronische Abgabe der Steuererklärung.
FinMin NRW, Meldung v. 04.01.2019, FinMin Brandenburg, Meldung v. 22.01.2019, LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 21.03.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3095
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.538
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3226
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.286
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.135
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.128
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
895
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
558
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
556
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Einkommensteuererklärung 2025: Überblick und Mantelbogen
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Änderungen in den Vordrucken ab dem Gesamtbetrag der Einkünfte 2025
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Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
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Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
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