Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2018
Bis Anfang März können Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen die für die Steuerberechnung benötigten Unterlagen an die Finanzverwaltung übermitteln (z.B. Lohnsteuer-Bescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung und zur Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen).
Bearbeitung der Steuererklärungen in NRW
Das FinMin NRW gibt außerdem statistische Werte zur Bearbeitung von Steuererklärungen bekannt:
- Innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten werden nahezu 95 % aller Einkommensteuererklärungen in NRW bearbeitet.
- Über 97 % der Erklärungseingänge werden innerhalb von fünf Monaten, 99 % innerhalb von sechs Monaten erledigt.
Belege nicht einreichen
Das FinMin Brandenburg weist noch einmal darauf hin, dass Belege nur noch einzureichen sind, wenn das Finanzamt hierzu auffordert. Steuerbürger können die Anforderung von Belegen vermeiden, indem Sachverhalte in der Steuererklärung in Einzelpositionen aufgeschlüsselt und möglichst vollständig, konkret und aussagekräftig dargestellt werden (z. B. statt "Reparatur Heizung 300 EUR" besser "Lohnanteil Reparatur Heizung am 26.6.2018 durch Heizungsbau GbR 300 EUR").
Erste Steuerbescheide ab Ende März
Das LfSt Rheinland-Pfalz informiert, dass die Finanzämter am 18.3.2019 mit der Bearbeitung der Steuererklärung 2018 begonnen haben. Erste Steuerbescheide können Ende März bzw. Anfang April erwartet werden.
Die Finanzverwaltung empfiehlt die elektronische Abgabe der Steuererklärung.
FinMin NRW, Meldung v. 04.01.2019, FinMin Brandenburg, Meldung v. 22.01.2019, LfSt Rheinland-Pfalz, Meldung v. 21.03.2019
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.0045
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.803
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0926
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.014
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
431
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
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Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
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Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
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Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
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Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
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Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026