FACTA-Abkommen: Informationsaustausch über Finanzkonten

Die Finanzverwaltung hat sich zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Meldestandard sowie dem FATCA-Abkommen geäußert.

BMF-Schreiben zum FACTA-Abkommen

Bereits mit BMF, Schreiben v. 1.2.2017 (vgl. News) wurden zahlreiche Fragen zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen beantwortet. Dieses Schreiben wird nun geändert. So geht es beispielsweise um

  • Datenübermittlung an das BZSt
  • Rechtsträger und Verwaltung des Vermögens
  • Zusatzversorgungs- sowie Versorgungskassen des öffentlichen Dienstes
  • Nicht meldende Finanzinstitute
  • NFE im Sinne des Standards
  • NFFE i. S. d. FATCA-Abkommens
  • Definition Finanzkonto (z.B. im Zusammenhang mit Eigen- oder Fremdkapitalbeteiligung an einem Investmentunternehmen)
  • Selbstauskunft vom Kontoinhaber u.v.m.

Anwendung des Schreibens

Die Regelungen des Schreibens v. 15.6.2022 sind ab 1.1.2023 anzuwenden und spätestens im Rahmen der Meldungen im Jahr 2024 für den Meldezeitraum 2023 zu berücksichtigen.

BMF, Schreiben v. 15.6.2022, IV B 6 - S 1315/19/10031 :005