Erneute Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung

Der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 31.1.2014, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 23.5.2016 geändert worden ist, wird mit sofortiger Wirkung erneut geändert.

Die geänderten Abschnitte im Einzelnen

  • Der erste Satz im zweiten Absatz der Nr. 1 des AEAO vor §§ 8, 9 wird neu gefasst
  • Nr. 3 des AEAO zu § 31 wird neu gefasst.
  • Nr. 2.3 und 2.4 des AEAO zu § 31a werden neu gefasst
  • AEAO zu § 73 wird neu gefasst
  • Nr. 3 und 4 des AEAO zu § 74 werden neu gefasst
  • AEAO zu § 89 wird geändert
  • AEAO zu § 93 wird geändert
  • Nr. 2 des AEAO zu § 108 wird neu gefasst
  • Nr. 2 des AEAO zu § 117 wird geändert
  • AEAO zu § 122 wird geändert
  • Nr. 4 des AEAO zu § 154 wird neu gefasst
  • AEAO vor §§ 169 bis 171 wird geändert
  • AEAO zu § 171 wird geändert
  • Nr. 4 des AEAO zu § 179 wird neu gefasst
  • Im AEAO zu § 235 wird nach der Nr. 1.3 neu Nr. 1.4 eingefügt

Die Texte der Neufassungen und Änderungen lesen Sie in dem BMF-Schreiben.

BMF, Schreiben v. 5.9.2016, IV A 3 - S 0062/16/10001

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