Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes in Mecklenburg-Vorpommern
Grunderwerbsteuersatz wurde erhöht
Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass für Rechtsvorgänge, die in der Zeit vom 30.6.2012 bis zum 30.6.2019 verwirklicht wurden, der Steuersatz von 5 % anzuwenden sei. Ab 1.7.2019 gilt ein Steuersatz von 6 %.
FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Meldung v. 23.8.2019
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