Einkommensteuererklärungen 2017 werden ab März 2018 bearbeitet
Bearbeitungszeit Steuererklärung 2017
Laut dem FinMin NRW beträgt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen zwischen 5 Wochen und 6 Monaten - kann je nach Komplexität oder Einzelfall jedoch auch variieren. Das Ministerium empfiehlt die elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung und verweist auf die Vorteile. So verlängert sich beispielsweise die Abgabe um 2 Monate und endet erst Ende Juli.
FinMin NRW, Meldung v. 4.1.2018
Lesen Sie auch: Steuererklärung 2017: Fristen und Fristverlängerung
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.8945
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.787
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.0866
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
991
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
981
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
767
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6382
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
490
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
474
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
463
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
-
Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026
-
Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer)
24.04.2026
-
Umsatzsteuer-Bescheinigung über die Ansässigkeit im Inland
24.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern auf dem Gebiet der Telekommunikation
23.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft von Wiederverkäufern von Erdgas und/oder Elektrizität
23.04.2026
-
Steuerschuldnerschaft bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen
23.04.2026
-
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
-
Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026