Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt
Die Republik Belarus hatte einzelne Vorschriften des DBA bereits zum 1.6.2024 ausgesetzt. Einer Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung des Abkommens rückgängig zu machen, ist die Republik Belarus nicht nachgekommen. Hierin sieht die Bundesregierung einen wesentlichen Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention.
Aufhebung der Aussetzung möglich
Sollte die Republik Belarus die Teilaussetzung rückgängig machen, wird die Bundesregierung prüfen, ob die nun erfolgte Aussetzung des Abkommens aufgehoben werden kann.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.6065
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.991
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
1.668
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.470
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.050
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
923
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
805
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
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