Doppelbesteuerungsabkommen mit der Republik Belarus ausgesetzt
Die Republik Belarus hatte einzelne Vorschriften des DBA bereits zum 1.6.2024 ausgesetzt. Einer Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung des Abkommens rückgängig zu machen, ist die Republik Belarus nicht nachgekommen. Hierin sieht die Bundesregierung einen wesentlichen Bruch des Abkommens im Sinne der Wiener Vertragsrechtskonvention.
Aufhebung der Aussetzung möglich
Sollte die Republik Belarus die Teilaussetzung rückgängig machen, wird die Bundesregierung prüfen, ob die nun erfolgte Aussetzung des Abkommens aufgehoben werden kann.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.6535
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.718
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.014
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
9206
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
912
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
768
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5632
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
523
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
480
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
465
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
04.05.2026
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026
-
Anwendungsschreiben zum StAbwG aktualisiert
28.04.2026