Betrüger versenden E-Mails im Namen der Steuerverwaltung

Angeblicher Anspruch auf eine Steuerrückerstattung
In der Mail geben sich die Betrüger als "Steuerverwaltung" oder "Bundesministerium für Finanzen" aus und behaupten, die betroffenen Bürger hätten Anspruch auf eine Steuerrückerstattung. Der Empfänger der Mail wird aufgefordert, ein in der E-Mail verlinktes Formular auszufüllen.
Das BZSt warnt jedoch davor und empfiehlt, auf solche oder ähnliche E-Mails nicht zu reagieren. Das BZSt weist ausdrücklich darauf hin, dass Steuererstattungen nicht per E-Mail beantragt werden müssen und Kontenverbindungen generell nie in dieser Form abgefragt werden.
BZSt, Meldung v. 27.7.2018
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
7.1095
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.859
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
4.155
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.372
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.3506
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.834
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.403
-
Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.057
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
864
-
Übermittlung von SEPA-Lastschriftmandaten in ELSTER
843
-
NRW intensiviert Austausch mit Frankreich zur Bekämpfung von Finanzkriminalität
30.04.2025
-
Anonymes Hinweisgebersystem der niedersächsischen Steuerverwaltung
28.04.2025
-
NRW setzt auf KI in der Steuerveranlagung
28.04.2025
-
Hessische Steuerfahndung wertet Dubai-Daten aus
25.04.2025
-
Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
25.04.20252
-
Datenübermittlung nach Maßgabe des § 45b und des § 45c EStG
24.04.2025
-
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Altfällen
23.04.2025
-
Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz
23.04.2025
-
Einkünfte des Bordpersonals von Schiffen auf hoher See
22.04.2025
-
Aufarbeitung von Daten zu Steueroasen in NRW
16.04.2025