Verspätete Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger
Die Besteuerung der Erträge aus Investmentanteilen gem. §§ 2 und 4 InvStG setzt u. a. voraus, dass die Investmentgesellschaft die in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG genannten Besteuerungsgrundlagen spätestens 4 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres oder – soweit innerhalb dieses Zeitraums ein Ausschüttungsbeschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr gefasst wird – spätestens 4 Monate nach dem Tag des Beschlusses über die Ausschüttung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Diese Frist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist. Es wird die pauschale Besteuerung der Investmenterträge auf Ebene des Investmentanlegers gem. § 6 InvStG ausgelöst, wenn die Bekanntmachung der Besteuerungsgrundlagen nicht spätestens bis zum Ablauf des o. g. Zeitraums erfolgt ist.
Die Anwendung der Pauschalbesteuerung gem. § 6 InvStG hat zur Folge, dass anstelle der Erträge i. S. d. § 5 Abs. 1 InvStG neben den tatsächlichen Ausschüttungen auf Investmentanteile der Zwischengewinn sowie ein – an der Wertentwicklung des Fondsvermögens orientierter – Mehrbetrag oder ein höherer Mindestwert angesetzt werden.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Fällen verspäteter Veröffentlichungen Folgendes:
Zur Vermeidung der Anwendung der Pauschalbesteuerung kann das für das jeweilige Publikums-Investmentvermögen zuständige Finanzamt oder bei ausländischen Investmentvermögen das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch als fristgemäß ansehen, wenn eine nur kurzfristige Überschreitung der Frist des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG vorliegt. Die Überschreitung ist in der Regel als kurzfristig anzusehen, wenn sie nicht mehr als zehn Kalendertage umfasst.
Dieses BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundessteuerblatt anzuwenden. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom 4.12.2007, welches hiermit aufgehoben wird.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.3545
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
882
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
698
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
572
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
4126
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
406
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
326
-
Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 1.1.2027
303
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
259
-
Rückstellungen für Arbeitsfreistellungen und sonstige Zusatzleistungen
30.09.2026
-
Leistungsort bei grenzüberschreitender KFZ-Überlassung zur Privatnutzung
29.09.2026
-
Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien
25.09.2026
-
Aufwandsentschädigung an ehrenamtliche Wahlhelfer
22.09.2026
-
Ansatz und Bewertung von Pensionsrückstellungen in der Steuerbilanz
21.09.2026
-
Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
16.09.2026
-
Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2026
10.09.2026
-
Anlage EÜR 2026 wurde veröffentlicht
02.09.2026
-
Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen 2026
31.08.2026
-
Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2027
19.08.2026