BMF: Kreditgewährung als eigenständige Leistung

Wird eine Bauleistung in Verbindung mit einer Kreditgewährung erbracht, kann die Kreditgewährung als eigenständige Leistung zu beurteilen sein. Das BMF gibt bekannt, dass der Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert wird.

Der BFH hatte entschieden (Urteil v. 13.11.2013, XI R 24/11), dass bei einer Bauleistung in Verbindung mit einer langjährigen Finanzierung neben der Werklieferung eine eigenständige steuerfreie Kreditgewährung vorliegen kann.

Das BMF ändert aufgrund der Rechtsprechung Abschnitt 3.1 Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE). Hier werden nun vor allem Anhaltspunkte aufgeführt, wann von einer selbstständigen Leistung zu sprechen ist. 

BMF, Schreiben v. 8.11.2017, III C 2 - S 7100/13/10007


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