Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich
In der bisherigen Fassung des Abschnitts 1a.2 Abs. 14 UStAE wird geregelt, dass aus Vereinfachungsgründen für Lieferungen, bei denen der liefernde Unternehmer den Liefergegenstand in den Bestimmungsmitgliedstaat an den Abnehmer befördert, unter bestimmten Voraussetzungen ein innergemeinschaftliches Verbringen angenommen wird. Diese Vereinfachungsregelung wird nun abgeschafft. Die Finanzverwaltung will das Risiko eines Steuerausfalls vermeiden.
Anwendung des BMF-Schreibens
Das BMF-Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Zudem wird verfügt, dass es für vor dem 1.1.2019 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe auch für Zwecke des Vorsteuerabzugs des Leistungsempfängers nicht beanstandet wird, wenn der leistende Unternehmer nach Abschnitt 1a.2 Abs. 14 UStAE in der bisherigen Fassung verfährt.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8385
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.045
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
886
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
804
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6796
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
595
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
378
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
337
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
317
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026
-
Begriff und Begründung einer Betriebsstätte
19.06.2026
-
Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
17.06.2026
-
Datenschema der E-Bilanz-Taxonomien 6.10 veröffentlicht
16.06.2026
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026