BMF: Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2017

Das BMF hat die Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2017 veröffentlicht. Über die Hälfte der Einsprüche führten aus Sicht des Steuerpflichtigen zum Erfolg. 

Die Statistik zeigt, dass im vergangenen Kalenderjahr 3.245.975 Einsprüche bei den Finanzämtern eingegangen sind. Zudem waren zum 31.12.2016 noch 2.397.750 Einsprüche unerledigt. 

3.345.773 Einsprüche wurden 2017 erledigt: 

  • 22,1 % durch Rücknahme des Einspruchs (740.490 Fälle) 
  • 64 % durch Abhilfe (2.142.166 Fälle)
  • 13 % durch Einspruchsentscheidung des Finanzamts (433.640 Fälle) 
  • 0,5 % durch Teil-Einspruchsentscheidung (15.092 Fälle) und 
  • 0,4 % auf andere Weise (14.385 Fälle)

BMF, Meldung v. 29.10.2018

Schlagworte zum Thema:  Einspruch, Finanzamt