BMF: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

Das BMF gibt gem. § 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die Vervielfältiger zur Berechnung des Kapitalwerts lebenslänglicher Nutzungen oder Leistungen bekannt, die nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes ermittelt wurden und für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2013 anzuwenden sind.

Kapitalwert einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung im Jahresbetrag von 1 EUR für Bewertungsstichtage ab 1.1.2013

Der Kapitalwert ist nach der am 2.10.2012 veröffentlichten Sterbetafel 2009/2011 des Statistischen Bundesamtes unter Berücksichtigung von Zwischenzinsen und Zinseszinsen mit 5,5 % errechnet worden. Der Kapitalwert der Tabelle (siehe BMF-Schreiben) ist der Mittelwert zwischen dem Kapitalwert für jährlich vorschüssige und jährlich nachschüssige Zahlungsweise.

BMF, Schreiben v. 26.10.2012, IV D 4 -S 3104/09/10001

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