BMF beantwortet weitere Einzelfragen zur Abgeltungsteuer
Erneut Einzelfragen beantwortet
Mit Schreiben v. 19.02.2021 wurden weitere Einzelfragen zur Abgeltungsteuer erörtert und das BMF-Schreiben v. 18.1.2016 geändert. Hierbei geht es insbesondere um
- Zertifikate
- Negative Einlagezinsen
- Anwendungsregelungen
Es ist nicht das erste Schreiben, dass das Schreiben v. 18.01.2016 ändert bzw. ergänzt. Mit Schreiben v. 16.09.2019 wurden beispielsweise ebenfalls einige Änderungen des BMF-Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 vorgenommen. Dabei ging es insbesondere um Kapitalforderungen mit mehreren Zahlungszeitpunkten.
Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer
Bereits das Schreiben v. 17.01.2019 änderte das BMF-Schreiben v. 18.1.2016, IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 und ging dabei u.a. auf folgende Themen ein:
- Kapitalertragsteuerabzug bei Erstattung von Darlehenszinsen auf darlehensfinanzierte Kreditbearbeitungsgebühren
- Besonderheiten bei Devisentermingeschäften
- Besondere Entgelte und Vorteile (§ 20 Absatz 3 EStG)
- Behandlung von weitergegebenen Bestandsprovisionen
- Verlustverrechnung
- Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nummer 3 EStG) / Private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 EStG)
Zudem wird mit dem Schreiben v. 10.05.2019 das frühere Schreiben v. 18.01.2016 ergänzt. Hierbei ging es um den Veräußerungsbegriff (Rz. 59) und Anwendungsfragen (Rz. 324).
Früheres Ergänzungsschreiben
Das BMF, Schreiben v. 12.4.2018, IV C 1 - S 2252/08/10004 :021, hat das Schreiben v. 18.01.2016 ergänzt, v.a. zu folgenden Themen:
- Nutzungsersatz bei Rückabwicklung von Darlehensverträgen und auf rückerstattete Kreditbearbeitungsgebühren sowie gezahlte Prozess- und Verzugszinsen
- Verfall einer Kaufoption
- Verfall einer Verkaufsoption
- Verkauf einer Zinsbegrenzungsvereinbarung (Stillhalterposition)
- Barausgleich beim Anteilstausch u.v.m.
BMF, Schreiben v. 17.1.2019, IV C 1 - S 2252/08/10004 :023, BMF, Schreiben v. 10.5.2019, IV C 1 - S 2252/08/10004 :026, veröffentlicht am 13.5.2019, BMF, Schreiben v. 16.9.2019, IV C 1 - S 2252/08/10004 :027, veröffentlicht am 18.9.2019, aktuell: BMF, Schreiben v. 19.2.2021, IV C 1 -S 2252/19/10003 :007
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.0315
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.049
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.799
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