BMF: Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags

Das BMF hat ein Schreiben zur Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalbeiträge zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für den VZ 2018 veröffentlicht.

Neben den Beiträgen an die inländische gesetzliche Krankenversicherung können auch vergleichbare Zahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger als Beiträge für eine Basiskrankenversicherung zu berücksichtigen sein. Wenn die Beitragszahlung an den ausländischen Sozialversicherungsträger in Form von einheitlichen Sozialversicherungsbeiträgen (sog. Globalbeiträge) neben Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung enthält, ist dieser Globalbeitrag auf die einzelnen Versicherungen aufzuteilen.

Tabelle zeigt Aufteilung nach Versicherungszweigen

Die Aufteilung für Staaten innerhalb Europas ist für den VZ 2018 durch das neue BMF-Schreiben in einer Tabelle geregelt. Bei Staaten außerhalb Europas ist die Aufteilung nach den enthaltenen Versicherungszweigen vorzunehmen. Das Schreiben enthält auch ein Anwendungsbeispiel.

BMF, Schreiben v. 9.10.2016, IV C 3 - S 2221/09/10013 :001