Bilanzierung von Vergütungsansprüchen des Insolvenzverwalters
Vergütungsvorschüsse eines Insolvenzverwalters
Der BFH hat mit Urteil v. 7.11.2018, IV R 20/16 (vgl. Kommentierung) entschieden, dass es sich bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV um einen bloßen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung handelt, der jedoch noch keine Gewinnrealisierung auslöst. Der Insolvenzverwalter hat daher die von ihm geschuldete Erfüllungshandlung grundsätzlich erst mit der Beendigung seiner Tätigkeit in dem betreffenden Insolvenzverfahren erbracht. Dies ist regelmäßig erst mit dem Beschluss des Insolvenzgerichts über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens (§ 200 Abs. 1 insO) der Fall. Ertragsteuerlich tritt erst zu diesem Zeitpunkt Gewinnrealisierung ein mit der Folge, dass die Forderung auf die Gesamtvergütung dann gewinnrealisierend zu aktivieren ist.
OFD gibt bisherige Auffassung auf
Diese Rechtsauffassung widerspricht der bisherigen Sichtweise der OFD Nordrhein-Westfalen, die eine Gewinnrealisierung bereits mit der Entnahme des Vorschusses als verdiente Vergütung nach den Maßstäben der §§ 1 bis 3 InsVV annahm. Mit der Entnahme des Vorschusses erfolgte nach Verwaltungssicht eine Vorwegbefriedigung auf die bereits erbrachte Leistung (OFD Nordrhein-Westfalen, Vergütung v. 15.2.2017, S 2133-2016/0008 – St 143).
Von dieser Rechtsauffassung ist die OFD Nordrhein-Westfalen nun vor dem Hintergrund der ergangenen Entscheidung des BFH, die amtlich veröffentlicht wird und damit für die Finanzverwaltung verbindlich anzuwenden ist, abgerückt. Nach Abstimmung auf Bundesebene gelten die Rechtsgrundsätze des BFH in allen noch offenen Fällen. Bislang ruhende Einspruchsverfahren können wieder aufgenommen und auf dieser Basis erledigt werden.
OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung v. 16.4.2019, 2016/0008 – St 143, Haufe Index 13129373
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5605
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
943
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
858
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6916
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
562
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
454
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
401
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
369
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
334
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
323
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von Weinbaubetrieben ohne Buchführung
22.07.2026
-
Umsatzsteuerliche Erfassung von im Ausland ansässigen Unternehmern
21.07.2026
-
Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026