Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse 2021
Kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB
Konkret heißt es in der Meldung des BfJ, dass man in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 am 31.12.2022 endet, vor dem 11.4.2023 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB einleiten werden.
Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.
Hinweise für vom Juli-Hochwasser 2021 Betroffene
Für vom Hochwasser betroffene Unternehmen veröffentlicht das BfJ außerdem folgende Hinweise:
- Ordnungsgeldverfahren: Ist das Unternehmen vom Juli-Hochwasser 2021 betroffen, soll dem BfJ mitgeteilt werden, wenn die Jahresabschlussunterlagen noch nicht eingereicht worden sind. Eine Verlängerung der Fristen für die Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen sei zwar nicht möglich, die Angaben würden aber im Verfahren berücksichtigt. Dazu sollte konkret erläutern, in welchem Umfang das Unternehmen vom Hochwasser betroffen ist und inwieweit es deshalb an der Offenlegung gehindert ist.
- Vollstreckungsverfahren: Für offene Vollstreckungsforderungen kann beim BfJ schriftlich die befristete Stundung der Forderungen beantragt werden. Auch für diesen Fall soll konkret erläutert werden, in welchem Umfang das Unternehmen vom Hochwasser betroffen ist und wann mit der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs zu rechnen ist.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.7405
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.671
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.123
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.0806
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.465
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.221
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.073
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
820
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
749
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7232
-
Programmablaufpläne zur Lohnsteuer ab 2026
14.11.2025
-
Aktualisierte Liste der NATO-Hauptquartiere
14.11.2025
-
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
13.11.2025
-
Vom Arbeitnehmer selbst getragene Stromkosten
13.11.2025
-
Vorsteuerabzug eines Kleinunternehmers
11.11.2025
-
Anhörung im Bundestag zum Steueränderungsgesetz 2025
11.11.2025
-
FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
07.11.2025
-
Von Luftfahrtunternehmen gewährte unentgeltliche oder verbilligte Flüge
07.11.2025
-
Platzierungsabhängige Zahlungen an einen Berufsreiter
05.11.2025
-
Grundsätze zur Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art
04.11.2025