Betriebliche Altersversorgung: Aufteilung von Leistungen bei der nachgelagerten Besteuerung (BMF)
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 11.11.2004 (IV C 3 - S 2257b - 47/04; BStBl I S. 1061) unter Tz. 3 um folgenden Satz ergänzt:
"Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, hat die Versorgungseinrichtung auf Verlangen des Leistungsempfängers die Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchzuführen."
Die Ergänzung des BMF-Schreibens ist von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen für Mitteilungen anzuwenden, die erstmals nach dem 31.12.2012 ausgestellt werden.
BMF, Schreiben v. 14.3.2012, IV C 3 - S 2257-b/11/10003
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3495
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.471
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.4186
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.255
-
Digitale Steuererklärung wird mit "okELSTER" einfacher
1.034
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
999
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
847
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
700
-
Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
672
-
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2026
644
-
Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
-
Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
-
Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
-
Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
-
Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026
-
Liste zum automatischen Informationsaustausch
26.02.2026
-
Finanzamt für Fahndung und Strafsachen Berlin wird gestärkt
26.02.2026
-
Besteuerung von Rentenzahlungen nach dem DBA-Österreich
25.02.2026
-
Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von jPöR
25.02.2026
-
Rechte und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei der Außenprüfung
25.02.2026