Das BMF-Schreiben vom 11.11.2004 wird um einen Satz zum Aufteilungsverfahren ergänzt.

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 11.11.2004 (IV C 3 - S 2257b - 47/04; BStBl I S. 1061) unter Tz. 3 um folgenden Satz ergänzt:

"Führt die Aufteilung nach dem beitragsproportionalen Verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen, hat die Versorgungseinrichtung auf Verlangen des Leistungsempfängers die Aufteilung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durchzuführen."

Die Ergänzung des BMF-Schreibens ist von den betrieblichen Versorgungseinrichtungen für Mitteilungen anzuwenden, die erstmals nach dem 31.12.2012 ausgestellt werden.

BMF, Schreiben v. 14.3.2012, IV C 3 - S 2257-b/11/10003