Automatischer Informationsaustausch zu dem FATCA-Abkommen
Deutschland hat sich mit den Vereinigten Staaten von Amerika auf eine effektivere Besteuerung verständigt - das sog. FATCA-Abkommen v. 31.05.2013. Darin wird auch ein automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten geregelt. Die beiden Staaten haben sich gegenseitig verpflichtet, die erforderlichen Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen.
Datenübermittlung
Nachfolgend wurde in § 117c AO i. V. m. § 8 Abs. 3 FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV) festgelegt, dass die Übermittlung der erhobenen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erfolgen hat. Für die Datenfernübertragung ist ein amtlich vorgeschriebener Datensatz vorgesehen. Dieser Datensatz ist nunmehr festgelegt und auf der Internetseite des BZSt abrufbar.
Dort sind auch nähere Informationen zur Datenübermittlung, zum erstmaligen Anwendungszeitpunkt und der aktuellen Version unter der Rubrik "FATCA" eingestellt. Zudem werden künftige Änderungen nur noch auf dieser Internetseite bekannt gemacht. Als Service wird ein kostenloser FATCA-Infobrief angeboten, in welchem künftige Änderungen mitgeteilt werden.
Nichtbeanstandungsregelung
Grundsätzlich müssen deutsche Finanzinstitute erstmals für das Kalenderjahr 2016 erhobene Daten übermitteln; die Frist hierfür ist der 31.07. des darauf folgenden Jahres. Da die Umstellungsarbeiten auf die Version 2.0 längere Zeit in Anspruch genommen haben, wird es nicht beanstandet, wenn die eigentlich bis zum 31.07.2017 fällige erstmalige Datenübermittlung erst bis zum 31.08.2017 beim BZSt eintrifft.
Dieses BMF-Schreiben ersetzt das bisherige Schreiben v. 17.07.2015 (BStBl 2015 I S. 637).
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026