Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben zu den Anwendungsfragen zu den §§ 1 - 24, 50 und 56 Investmentsteuergesetz veröffentlicht.
Investmentsteuergesetz wurde umfangreich reformiert
Das Investmentsteuergesetz wurde mit dem Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung vom 19.7.2016 (BGBl I S. 1730, BStBl I S. 731) grundlegend angepasst. Zuletzt wurden außerdem durch das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11.12.2018 (BGBl I S. 2338, BStBl I S. 1377) weitere Änderungen vorgenommen.
Neues BMF-Schreiben klärt Anwendungsfragen
In einem 152 Seiten-starken Schreiben nimmt die Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen Stellung. Im Fokus stehen (neben allgemeinen Ausführungen) Einzelregelungen zu:
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Gesetzlicher Vertreter eines Investmentfonds
- Zuständige Finanzbehörden und Verordnungsermächtigung
- Prüfung der steuerlichen Verhältnisse
- Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds
- Ergebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds
- Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger
- Nachweis der Steuerbefreiung
- Steuerbefreite Investmentfonds oder Anteilklassen
- Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch Finanzbehörden
- Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern
- Gewerbesteuer
- Investmenterträge
- Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds
- Vorabpauschale
- Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen
- Teilfreistellung
- Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung
- Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes
- Verschmelzung von Investmentfonds
- Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds
- Kapitalertragsteuer
- Zeitliche Anwendung des Schreibens
BMF, Schreiben v. 21.5.2019, IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :001, veröffentlicht am 28.5.2019