FinMin Mecklenburg-Vorpommern

Rechtzeitiger Antrag auf Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen


Antrag auf Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen

Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass ab dem 6.8.2025 Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b EStG nicht mehr sofort ausgestellt und direkt an Antragsteller übergeben werden können.

Grund sei die Einführung des neuen bundesweiten KONSENS-Verfahrens ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen (EIBE-FsB).

Künftig maschinelle Durchgeführung 

Mit dem neuen Verfahren werde die Bearbeitung der Anträge auf Freistellungsbescheinigungen künftig maschinell durchgeführt. Dabei werde automatisch eine sog. Vordatierungsfrist berücksichtigt – in der Regel betrage diese drei Kalendertage. Endet diese Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag, werde der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum der Bescheinigung festgelegt. Der Versand der Bescheinigung erfolge in der Regel zentral per Post.

Keine direkte Aushändigung mehr möglich

Die bisherige Möglichkeit, bei persönlicher Vorsprache eine Freistellungsbescheinigung direkt ausgehändigt zu bekommen, entfalle mit Einführung des neuen Systems vollständig. Das bisherige Verfahren stehe ab dem 6.8.2025 nicht mehr zur Verfügung.

Antrag frühzeitig einreichen

Das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt allen Antragstellenden, künftig rechtzeitig mit ihrem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen und den Antrag auf Ausstellung einer Freistellungsbescheinigung frühzeitig einzureichen – insbesondere dann, wenn ein konkreter Abgabetermin für die Vorlage beim Auftraggeber einzuhalten ist.

Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, PM v. 1.8.2025

Schlagworte zum Thema:  Bauleistung
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