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Anlage EÜR 2025 wurde veröffentlicht


Anlage EÜR 2025 wurde veröffentlicht

Die Finanzverwaltung hat die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2025 bekanntgegeben.

Anlage EÜR authentifiziert übermitteln

Die Anlage EÜR ist elektronisch und authentifiziert zu übermitteln. Der entsprechende Datensatz steht über das Elster-Portal zur Verfügung. Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass für die Authentifizierung ein Zertifikat erforderlich ist. Dieses wird nach der Registrierung ausgestellt. Der Vorgang kann bis zu zwei Wochen dauern. 

Ergänzende Vordrucke

Die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind notwendiger Bestandteil der EÜR. Und ggf. ist bei Schuldzinsen noch die Anlage SZ zu übermitteln. In der Anlage LuF können die Richtbeträge für Weinbaubetriebe und pauschale Betriebsausgaben für Holznutzungen nach § 51 EStDV geltend gemacht werden.

Körperschaften übermitteln auf der Anlage EÜR die Betriebseinnahmen und -ausgaben bis zu Zeile 75. Die weitere Ermittlung der Einkünfte wird auf der Anlage GK zur Körperschaftsteuererklärung vorgenommen.

Härtefallregelung

Nur in Härtefällen verzichtet die Finanzverwaltung auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung für 2025 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung.

BMF, Schreiben v. 29.8.2025, IV C 6 - S 2142/00023/010/001


Schlagworte zum Thema:  Einnahmenüberschussrechnung , Vordruck
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