BMF

Änderung des AEAO


Änderung des AEAO

Die Finanzverwaltung hat den AEAO an mehreren Stellen mit sofortiger Wirkung angepasst. 

AEAO geändert

In einem umfangreichen Schreiben wurden die Änderungen des AEAO zu §§ 30, 87a, 87d, 122, 154, 165, 172, 197, 219, 235, 363 und 367 bekannt gegeben. 

BMF, Schreiben v. 13.8.2025, IV D 1 - S 0062/00119/001/001


Schlagworte zum Thema:  Abgabenordnung
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