Verlängerte Abgabefrist bei elektronischer Einkommensteuererklärung
Das FinMin NRW stellt klar, dass Steuerbürger, die sich bis zum 31.05. kostenlos auf www.elster.de registrieren, auch in diesem Jahr nicht bis Ende Mai, sondern bis zum 31. Juli Zeit haben, die Erklärung elektronisch authentifiziert an das Finanzamt zu übermitteln. Vor allem Steuerbürger, die sich von einem Steuerberater unterstützen lassen, profitieren von der verlängerten Frist. Zudem müssen Belege nicht miteingereicht werden. Die Dokumente müssen jedoch aufbewahrt werden für etwaige Rückfragen seitens des Finanzamts.
Andere Bundesländer ziehen nach und verlängern die Abgabefrist
Auch das Bayerische LfSt verlängert die Abgabefrist für authentifiziert übermittelte elektronische Steuererklärungen in Bayern. "Für all diejenigen, die authentifiziert per ELSTER ihre Steuererklärung abgeben, wird eine Neuregelung in Bayern vorgezogen und es gilt schon in diesem Jahr eine verlängerte Frist. Mit dem teilweisen Vorziehen der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir einen zusätzlichen Anreiz zur weiteren Digitalisierung der Steuerveranlagung", teilte Finanzminister Albert Füracker mit.
Das Hessische FinMin gewährt seinen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls mehr Zeit, für die elektronische Steuererklärung 2017. Das Vorgehen ist nicht bundesweit gängig. Es gab jedoch auch im Vorjahr noch weitere Bundesländer, die ebenfalls für Steuererklärungen per Elster eine Fristverlängerung gewährt haben.
FinMin NRW, Meldung v. 28.03.2018, Hessisches FinMin, Meldung v. 05.04.2018, Bayerisches LfSt, Meldung v. 25.04.2018
Hinweis: Bereits im Vorjahr gab es ähnliche Bekanntmachungen einiger Bundesländer:
FinMin NRW, Mitteilung v. 30.03.2017, LfSt Rheinland-Pfalz, Mitteilung v. 28.03.2017 und Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Mitteilung v. 10.04.2017, FinMin Hessen, Mitteilung v. 08.05.2017, FinMin Baden-Württemberg, Mitteilung v. 06.03.2017
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Finale Staatenaustauschliste 2026
10.06.2026
-
Änderungen im Vorsteuer-Vergütungsverfahren zum 1.1.2026
09.06.2026
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026